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Der FA Recycling und Entsorgung zu Besuch im Recyclingzentrum der Feess GmbH
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Der FA Recycling und Entsorgung zu Besuch im Recyclingzentrum der Feess GmbH
Anschauliche Recycling-Praxis in einem Vorzeigebetrieb
Die Sitzung wurde zum Informationsaustausch sowie zur Abstimmung weiterer Vorhaben genutzt.
Am 23. Mai 2019 kam der Fachausschuss (FA) in Kirchheim unter Teck im K3 Kompetenzzentrum Kreislaufwirtschaft der Firma Feess zusammen. Diesen Sitzungsort hatte man gewählt, um die Gelegenheit zu nutzen, sich vor Ort im Recyclingzentrum der Firma Feess insbesondere über die Herstellung der Gesteinskörnungen für sogenannten R-Beton zu informieren.
Walter Feeß – in der Branche als Vorreiter des Recyclings bekannt – ließ es sich nicht nehmen, den Mitgliedern des FA Recycling und Entsorgung persönlich das Recyclingzentrum vorzustellen und über das Betriebsgelände zu führen. Die Teilnehmer hatten somit Gelegenheit, die großzügige Betriebsfläche von 50.000 m² zu besichtigen. Verschiedene Materialfraktionen, wie u.a. Beton oder Bauschutt, werden hier zu hochwertigen, güteüberwachten RC-Baustoffen aufbereitet. Ein zweites Leben für Bauschutt, also Ressourcen schonen durch den Einsatz von RC-Materialien, das ist die Idee, für die Walter Feeß brennt. Und das wurde bei dem Rundgang auch deutlich. Mittlerweile werden 40 verschiedene Recyclingprodukte hergestellt, die als Wertstoff im Bau eingesetzt werden können – z.B. in so genanntem R-Beton. Dass z.B. aus bodenähnlichem Material eine Gesteinskörnung solch hoher Qualität hergestellt werden kann, beeindruckte dann doch auch die Mitglieder des Ausschusses, die ja alle vom Fach sind.
Aber obwohl die gewonnenen Materialien hohe Qualitätsstandards einhalten, verschwieg Herr Feeß in seiner Führung nicht, dass bisher die Herstellung und Vermarktung von RC-Baustoffen unter wirtschaftlichen Gesichtspunkten immer noch schwierig sei, weil Naturstoffe zur Zeit oftmals noch billiger seien. Aber er habe in die Zukunft investiert, denn bei steigenden Rohstoffpreisen und knapper werdenden Sand- und Kiesvorkommen sowie der Verknappung von Deponieraum, werde das Recycling von Bauschutt zwangsläufig in Zukunft einen stärkeren Marktanteil bekommen müssen. In der Fachausschusssitzung informierten die DA-Referentinnen Walburga Sodermanns-Peschel und Jennifer Becker die Teilnehmer über den aktuellen Stand und die Neuerungen seit der letzten Sitzung des Ausschusses im Februar.
An „täglich grüßt das Murmeltier“ erinnernd, stand wie immer die MantelV auf der Tagesordnung. Da der Stand der MantelV jedoch weiterhin unverändert geblieben sei, bestehe aktuell kaum eine Möglichkeit, Einfluss auf die MantelV zu nehmen. Es bleibe abzuwarten, wann Neuerungen oder gar ein neuer Entwurf bekannt gegeben werden, führte Frau Sodermanns-Peschel aus. Auch ein aktueller Zeitplan für die MantelV stehe nicht fest.
Anmerkung: Zwischenzeitlich wurde bekannt, dass das BMU die Bundesländer für Mitte September 2019 eingeladen hat, den Dialog fortzusetzen und trotz der zahlreichen Einwände der Länder doch noch eine Einigung zu erzielen. Bei Redaktionsschluss waren leider noch keine weiteren Ergebnisse bekannt. Sobald diese öffentlich werden, werden wir berichten.
Weiterhin Thema war die Veröffentlichung der lang erwarteten LAGA Mitteilung 34 „Vollzugshinweise zur Gewerbeabfallverordnung“. Die neu aufgelegten Vollzugshinweise sollen insbesondere Behördenvertretern bei der Überwachung des Vollzugs der am 1. August 2017 in Kraft getretenen GewAbfV helfen. Dementsprechend dient die Mitteilung auch Unternehmen als Orientierungshilfe. Frau Becker teilte hierzu mit, dass der DA zum Entwurf der LAGA Mitteilung Stellung genommen habe und dass es erfreulich sei, dass viele Forderungen des DA übernommen wurden. So wurde als Orientierung für eine wirtschaftliche Unzumutbarkeit für eine „sehr geringe Menge“ ein Wert von 1 m3 je Einzelfraktion pro Bau- und Abbruchmaßnahme angesetzt und nicht - wie ursprünglich - 1 m3 bezogen auf das Gesamtvolumen.
Die den Unternehmern schon im Jahr 2017 an die Hand gegebenen Handlungshilfen für die Umsetzung der GewAbfV (für Bau- und Abbruchmaßnahmen sowie für gewerbliche Betriebsstätten) wurden mit Veröffentlichung der neuen LAGA M34 den DA-Mitgliedern nun auch aktualisiert zur Verfügung gestellt. Zur neuen „Qualitätssicherung Sekundärbaustoffe GmbH“, kurz QUBA genannt, erläuterte Frau Sodermanns, dass die Gründung im Januar 2019 stattgefunden habe und man zur weiteren Entwicklung der QUBA im intensiven Austausch mit dem Geschäftsführer der neuen GmbH, Herrn Fischer, stehe. Auch die Zusammensetzung des Qualitätssicherungsbeirates sei abgestimmt und man sei hier mit verschiedenen Experten aus unterschiedlichen Fachdisziplinen sehr breit aufgestellt. In der nun anstehenden Phase sei der vordringliche Arbeitsschwerpunkt die Festlegung der Güte und Prüfbestimmungen.
Herr Kramer berichtete nachfolgend über das Recyclingvorhaben „PolyStyreneLoop“, kurz PSLoop genannt. Die Grundsteinlegung der Anlage in Terneuzen, Niederlande, solle im Januar 2020 erfolgen. Mit der Fertigstellung der Anlage sei voraussichtlich im Juni 2020 zu rechnen. Hintergrund ist der, dass mit dem sogenannten CreaSolv-Verfahren das Brom aus dem Polystyrol herausgelöst und im Anschluss von den Produzenten wiedereingesetzt werden soll. Im derzeitigen Stand sei grundsätzlich lediglich die Annahme von weißer Ware in zugelassene Annahmeanlagen
möglich, die dieses Material dann rechtskonform ins Ausland verbringen. Das Gütersloher Wertstoffzentrum sei eine solche Annahmestelle, so Herr Kramer. Allerdings sei in dieser Pilotphase noch keine flächendeckende Annahme geplant, sondern erst wenn die Aufarbeitungskapazitäten gesteigert seien.
Text- und Bildquelle: Deutscher Abbruchverband e.V., Fachmagazin Abbruch aktuell, Ausgabe 3/19, von Jennifer Becker und Walburga Sodermanns-Peschel